Der Altglascontainer in der Nachbarschaft

Eine in der Nähe einer vom Bauträger erworbenen Eigentumswohnung auf Anweisung der Stadt errichtete Wertstoffsammelstelle begründet keinen Sachmangel der Kaufsache im Sinne des Gewährleistungsrechts, weil die damit einhergehende Beeinträchtigung als sozialadäquat hinzunehmen ist. Ein Bauträger ist im gleichen Zuge nicht verpflichtet, den Erwerber der Eigentumswohnung vor Vertragsschluss über eine solch geplante Aufstellung der Sammelstelle aufzuklären, wenn es sich um eine für jedermann öffentlich zugängliche Information handelt, die bei der Stadt abrufbar war.

OLG Düsseldorf, Urt.v.21.01.2020, 21 U 46/19