Der Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig!

Das Berliner Abgeordnetenhaushatte in einem von Anfang an höchst problematischen Gesetz drastisch versucht, die Mieten in Berlin zu senken und für längere Zeit mehr oder wenig festzuschreiben. 

Hierzu äußerte sich nun das Bundesverfassungsgericht.

Dieses hat das Gesetz erwartungsgemäß für verfassungswidrig erklärt, da dem Land die Gesetzgebungskompetenz hierfür fehlt. Bei den Regelungen handelt es sich um Vorschriften des Mietrechts. Insofern hat der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht, so dass die Regelungsbefugnis der Länder entfällt. Nach der Systematik der grundgesetzlichen Kompetenzordnung wird der Kompetenzbereich der Länder daher grundsätzlich durch die Reichweite der Bundeskompetenzen bestimmt, nicht umgekehrt.

Auswirkungen hat die Entscheidung zunächst auf alle laufenden Mieterhöhungsverfahren. Hier kommt eine “Deckelung” nicht mehr in Betracht.

BVerfG, Beschluss vom 25.03.2021, 2 BvF 1/20.