Die Berufsgenossenschaft muss Kosten für ambulante Reha nach Knieverletzung tragen!

In einer aktuellen Entscheidung gab das Sozialgericht Gotha einem Kläger im einstweiligen Rechtsschutz Recht. Der Kläger erlitt einen Arbeitsunfall und verletzte sich das Kreuzband. Die behandelnden Ärzte sahen nach der Operation ein umfangreiche ambulante Reha mit Gangschule für absolut notwendig an. Die BG lehnte die Kostenübernahme ab. Der Kläger beantragte beim Gericht eine einstweilige Verfügung auf Übernahme der Kosten. Das Gericht gab ihm Recht und sah eine besondere Eilbedürftigkeit als gegeben an. Ohne die baldige ambulante Reha drohen dem Kläger massive Heilungsverzögerungen.

Fazit: Der Kampf des Klägers wurde belohnt.

SozG Gotha vom 13.10.22 S 10 U 1383/22 ER