Dieses Missverständnis hätte der Kläger durch Nachdenken und logische Schlussfolgerung vermeiden können.

so lautet unter anderem der Kern einer Entscheidung des Veraltungsgerichts Weimar.

Ein vormalig ranghoher Beamter einer Thüringer Landesbehörde wandte sich gegen die Rückforderung zuviel gezhalter Dienstbezüge. Gegen den Rückforderungsbescheid wandte der Beamte ein, er habe nicht gewusst, dass seine Ruhestandsbezüge eines anderen Bundeslandes in Thüringen auf die laufende Besoldung angerechnet werden. Er berief sich auch auf einen Telefonvermerk mit einer Sachbearbeiterin des anderen Bundeslandes, welche ihm die Nichtanrechnung bestätigte.

Die Richter vermochten dem nicht zu folgen. Einerseits hätte der Kläger als Volljurist schon aufgrund seiner Ausbildung und Tätigkeit als Behördenleiter die Thüringer Regelung zu Anrechnung von öffentlichen Bezügen kennen müssen, zum anderen habe die in Bezug genommene Sachbearbeiterin gar nicht gewusst, auf welches Bundesland sich die zu erteilende Auskunft bezieht. Dem Kläger hätte sich dieser Umstand aufdrängen müssen, weshalb er wegen grob fahrlässiger Unkenntnis die zuviel gezahlten Bezüge erstatten muss.

zur Pressemitteilung des VG Weimar