Düsseldorfer Tabelle (Stand 01.01.2017)

Die “Düsseldorfer Tabelle” wurde zum 01.01.2017 geändert.

Der Zahlbetrag für minderjähriger Kinder in der 1. Einkommensgruppe beträgt danach bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (1. Altersstufe) 246,00 EUR statt bisher 240,00 EUR, für die Zeit vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres (2. Altersstufe) 297,00 EUR statt bisher 289,00 EUR und für die Zeit vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit (3. Altersstufe) 364,00 EUR statt bisher 355,00 EUR monatlich.

In den Leitlinien des Thüringer Oberlandesgerichts ist unter Punkt 21.2. am Ende ausdrücklich geregelt, dass bei Deckung des Mindestunterhalts auch bei minderjährigen Kindern der angemessene Selbstbehalt von 1.300,00 EUR zu beachten ist.

Die aktuellen Thüringer Leitlinien einschließlich der Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier: