
Eingruppierung von medizinischen Dokumentationsassistenten
Mit der richtigen Eingruppierung von medizinischen Dokumentationsassistenten hatte sich kürzlich das Thüringer Landesarbeitsgericht zu befassen.
Das Krankenhaus hatte die Mitarbeiterin nur in der EG 3 Stufe 5 eingruppiert. Das Landesarbeitsgericht stellte mit nunmehr rechtskräftigem Urteil fest, dass die Klägerin in die EG 5 Stufe 5 TVöD-VKA einzugruppieren ist. Damit hat das Gericht festgestellt, dass für die Durchführung der Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse nötig sind.
Das Gericht sah es als erheblich an, dass es einen eigenen Ausbildungsberuf für Medizinische Dokumentationsassistenten in einigen Bundesländern gibt, der in der Regel eine 3-jährige Ausbildung erfordert.
Thüringer Landesarbeitsgericht vom 25.09.2024 1 Sa 199/23