Einseitiges Abweichen von der 40 Stunden Woche möglich?

So einfach geht das nicht,so dass Landesarbeitsgericht Köln in einer aktuellen Entscheidung.Die Parteien hatten im Arbeitsvertrag eine 40-Stunden Woche vereinbart.Der Arbeitgeber wollte nun durch Ausübung seines Weisungs-und Direktionsrechts eine flexible Arbeitszeitgestaltung mit Arbeitszeitkonto anordnen, bei der eine 40 Stunden Woche nur im Durchschnitt von 13 Wochen erreicht wird.

LArbG Köln 04.05.2017  7 Sa 638/17