Erfolglose Nachbarklage gegen Bauvorhaben

Grundstückseigentümer fürchten häufig Beeinträchtigungen durch die genehmigte Nachbarbebauung und fechten erteilte Baugenehmigungean oder versuchen das Bauvorhaben zu verhindern. Doch in vielen Fällen greifen die Einwände nicht durch und die Nachbarklagen scheitern vor Gericht. So auch aktuell beiom VG Gießen. 

Auch hier wandten sich die Nachbarn gegen die Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf der Nachparparzelle und führten u.a. eine Verschlechterung der Lichtverhältnisse und Einsichtnahmemöglichkeiten der Bewohner auf Ihr Grundstück an. Solange sich das Gebäude innerhalb der Festsetzungen eines Bebbauungsplanes bewege, muss jeder damit rechnen, das Bauherren auch die maximal möglichen Vorgaben ausschöpfen. Die Besonnung oder Belichtung des klägerischen Grundstücks über den gesamten Tagesverlauf gesehen werde in qualifizierter Weise nicht beeinträchtigt, noch ergebe sich eine unzumutbare Situation aus der Möglichkeiten der Einsichtnahme auf das klägerische Grundstück. Das Gebot der Rücksichtnahme vermittele in der Regel keinen Schutz vor Einsichtmöglichkeiten von benachbarten Häusern.

Diese Entscheidung fügt sich nahtlos in die Rechtsprechungspraxis ein, wonach anerkannte Einwände angeführt werden, diese jedoch wie meistens nicht vorliegen.

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Gießen vom 5. Juni 2019