Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender „Rohmessdaten“

Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Beschluss vom 20. Juni 2023 eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.

Die Beschwerde richtete sich gegen einen vorgeworfenen Geschwindigkeitsverstoß. Der Beschwerdeführer meinte, dass aus dem Grundsatz des Rechtes auf ein faires Verfahren ein Recht auf „Waffengleichheit“ resultiert, dass die zuständigen Behörden dazu verpflichtet, nur Geräte einsetzen, die sogenannte „Rohmessdaten“ erheben.

Das Bundesverfassungsgericht hielt die Beschwerde für unzulässig. Der Beschwerdeführer habe nicht ausreichend dargelegt, dass aus dem verfassungsrechtlich verankerten Recht auf ein faires Verfahren auch eine staatliche Pflicht folgt, potentielle Beweismittel zu schaffen, die zur Wahrung von Verteidigungsrechten notwendig seien. Demzufolge habe der Beschwerdeführer eine Grundrechtsverletzung nicht hinreichend substantiiert dargelegt.

 

Bundesverfassungsgericht – 2 BvR 1167/20