
EuGH stärkt Verbraucherrechte
Der europäische Gerichtshof stärkt die Rechte der Verbraucher im Onlinehandel.
Demnach müssen Kaufer große und sperrige Gegenstände nicht mehr an den Verkäufer zurücksenden, sofern diese mängelbehaftet sind. Im konkreten Fall ging es um ein Partyzelt mit einer Länge von sechs Metern. Der Käufer zeigte dem Verkäufer Mängel an und forderte Nacherfüllung. Der Verkäufer verlangte die Rücksendung der Mangelware, die der Käufer verweigerte. Der europäische Gerichtshof geht davon aus, dass eine Rücksendungspflicht unter wesentlicher Betrachtung des konkreten Einzelfalls entfallen kann, wenn die Ware sperrig ist. Falls eine Rücksendung doch angebracht sei, müsse der Verkäufer diese Kosten tragen.
Ob die Rechtsprechung auch auf andere Waren anzuwenden ist, bedarf einer konkreten Einzelfallbetrachtung.