Fristlose Kündigung wegen angekündigter Erkrankung

Die Ankündigung einer Erkrankung für den Fall der Nichtgewährung von Urlaub ist ohne Rücksicht auf eine später tatsächlich auftretende Krankheit geeignet, einen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben. Aber Achtung Beweislast liegt voll beim Arbeitgeber!

BAG 12.03.09-2AZR 251/07