Gleichbehandlung bei Entgelterhöhungen

Der Gleichbehandlungsgrundsatz  verhindert bei einer Gehaltserhöhung die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer oder einer Gruppe von Arbeitnehmern.Das BAG spricht von sachfremder Gruppenbildung.

BAG vom 15.09.2009-5AZR 486/08