
Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit zu zahlen
Der Kläger klagte beim Sozialgericht Gotha auf Bewilligung eines Gründungszuschusses und bekam Recht.
Was war passiert?
Er arbeitete als Geschäftsführer einer kleinen Montagefirma und erhielt eine unberechtigte Kündigung. Er beschloss sich selbständig zu machen und gründete eine GmbH. Bei der Bundesagentur für Arbeit beantragte er einen Gründungszuschuss. Er reichte seinen Geschäftsplan und alle Unterlagen bei der BA ein. Von seiner zuständigen Bearbeiterin erhielt er dann eine E-Mail mit dem Inhalt, dass über seinen Antrag auf Gründungszuschuss positiv beschieden sei. Ihm wurde noch gratuliert und die Auszahlung angekündigt. Etwa 2 Monate später erhielt er einen Bescheid, dass sein Gründungszuschuss doch abgelehnt worden sei. Der Kläger klagte auf den schon zugesagten Gründungszuschuss.
Fazit: Der Kampf wurde belohnt.
SozG Gotha vom 14.03.2025 S 21 AL 1079/24