HÖHERER KINDESUNTERHALT AB 01.01.2016

Die “Düsseldorfer Tabelle” wird zum 01.01.2016 geändert.

Der Zahlbetrag für minderjähriger Kinder in der 1. Einkommensgruppe beträgt danach bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (1. Altersstufe) 240,00 EUR statt bisher 236,00 EUR, für die Zeit vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres (2. Altersstufe) 289,00 EUR statt bisher 284,00 EUR und für die Zeit vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit (3. Altersstufe) 355,00 EUR statt bisher 348,00 EUR monatlich.

Zum 01.01.2016 wird auch der Bedarfssatz eines studierenden volljährigen Kindes, das nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, angehoben. Er beträgt künftig 735,00 EUR, darin enthalten ist ein Wohnkostenanteil von 300,00 EUR. Der bisherige Bedarfssatz von 670,00 EUR war seit dem 01.01.2011 unverändert geblieben. Der Betrag von 735,00 EUR orientiert sich an dem Höchstsatz nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, der im Herbst 2016 gleichfalls auf 735,00 EUR steigen soll.

Die aktuelle Tabelle finden Sie hier: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-2016/index.php