Ist eine Corona Sonderzahlung pfändbar?

Das AG Zeitz hat die Corona Sonderzahlung in 2 Entscheidungen für unpfändbar angesehen.Von der gesetzlichen Regelung ist das jedoch nicht eindeutig.Gemäß § 850 Abs. 4 ZPO sind zunächst alle Einkünfte aus dem Arbeitsverhältnis ohne Rücksicht auf ihre Benennung pfändbar.Gemäߧ 850 a ZPO ergibt sich auch keine generelle Unpfändbarkeit.Dort sind auch Weihnachtsgeldzahlungen in gewissem Umfange pfändbar.Das AG hat mit dem Sinn und Zweck der Coronahilfe argumentiert.Ausgestritten ist das wohl noch nicht.

AG Zeitz vom 10.08.2020 5 M 837/20

AG  Zeitz vom 02.09.2020 5 M 222/20