
Kein Betriebsübergang bei geändertem Betriebskonzept
Nimmt der Betriebserwerber wesentliche Änderungen in der Organisation und der Personalstruktur des Betriebes vor, liegt darin bei einer Gesamtschau keine Fortführung des früheren Betriebes. Das prägende Element des Betriebes, die Beschäftigung von Köchen ist weggefallen.
BAG vom 17.12.2009-8 AZR 1019/08