Kein Wechselmodell gegen den Willen eines Elternteils

Ein paritätisches Wechselmodell kann nicht gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden, da es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt.

So entschied aktuell das Thüringer OLG am 12.09.2016, Az: 4 UF 678/15 und bestätigt in seiner umfangreichen Begründung damit die überwiegende Ansicht in der Rechtsprechung.