Konzernversetzungsklausel und betriebsbedingte Kündigung

Mit einer interessanten Fallkonstellation hatte sich jüngst das Arbeitsgericht Nordhausen zu befassen.Ein Mitarbeiter hatte in seinem Arbeitsvertrag eine Klausel vereinbart, wonach er sich verpflichtet auf Wunsch des Arbeitgebers in die Dienste einer dem Arbeitgeber “nahestehende”Gesellschaft zu treten und in dieser zu arbeiten.Jetzt kündigte der Arbeitgeber überraschend aus betriebsbedingten Gründen wegen Änderung der Vertriebsstruktur. Der gesamte Vertrieb wurde bei einer Schwesterfirma angesiedelt.Der Kläger erhielt jedoch kein Weiterbeschäftigungsangebot der Schwesterfirma.Im Prozess konnte der Kläger jedoch nachweisen,dass offene Stellen in der Schwesterfirma im Vertriebsbereich bestehen, die er ausführen kann.Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben mit der Begründung , dass dem Kläger die freien Stellen in der Konzerngsellschaft hätten angeboten werden müssen.Zwar seien freie Arbeitsplätze an sich nur betriebsbezogen anzubieten, durch die Konzerversetzungsklausel sei jedoch geboten gewesen die freien Stellen im Konzernverbund anzubieten.

Fazit: Eine betriebsbedingte Kündigung bleibt schwieriges Terrain.

ArbG Nordhausen  5 Ca 94/20