LG Erfurt spricht beim Motortyp EA 189 VW Golf Schadenersatz zu

Das Landgericht Erfurt hat einem Dieselkläger Recht gegeben.Der Schadenersatzanpruch wurde mit § 826 BGB in Verbindung mit § 31 BGB begründet.Die VW AG soll 7558,18 Euro zahlen,Zug-um Zug gegen Rücknahme des VW Golf.Das Gericht hat festgestellt,das der Hersteller von mit Dieselmotoren des Typs EA 189 ausgestatteten Fahrzeugen aus bloßem Gewinnstreben heraus die Motorsteuerungssoftware so programmiert hat, dass der Prüfstand erkannt wird.Diese Softwareprogrammierung ist gesetzeswidrig und erfolgte nur, um Grenzwerte des Schadstoffausstosses einzuhalten.Die Einrede der Verjährung sah das Gericht als nicht gegeben an.

Fazit: Der Mut zur Klage wurde belohnt.

LG Erfurt Urteil vom 16.09.2019 – 10 O 207/19