Mangelhaftigkeit von LED Lampen – Urteil des LG Mühlhausen
Mangelhaftigkeit von LED Lampen
Das Landgericht Mühlhausen hatte sich in einem jahrelangen Rechtsstreit mit der Frage zu befassen, ob die vom Verkäufer gelieferten LED Lampen mangelhaft waren oder nicht. Das Landgericht holte hierzu ein Gutachten eines Sachverständigen für Elektrotechnik ein. Der kam zu der Einschätzung, dass die gelieferten Lampen von minderer Qualität waren. Die Leuchtmittel hätten auch eine zu geringe Wärmeleitfähigkeit. Für den Dauerbetrieb seien die Leuchtmittel jedenfalls nicht geeignet.
LG Mühlhausen vom 20.08.2025 , 3 O 528/16