Neue Kollegin im Team: Rechtanwältin Has auch Fachanwältin für Arbeitsrecht

Seit dem 01.07.2019 ist Frau Rechtsanwältin Stephanie Has in unserer Kanzlei tätig .Im Jahr 2014 erhielt sie ihre Anwaltszulassung. Im Jahr 2017 verlieh ihr die Rechtsanwaltskammer Hamburg die Berechtigung die Berufsbezeichnung   Fachanwältin für Arbeitsrecht  zu führen .Sie betreut in unserer Kanzlei schwerpunktmäßig neben dem Arbeitsrecht das Handelsvertreterrecht sowie das Maklerrecht.Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.