Neue Unterhaltstabellen ab 01.01.2018

Zum 01.01.2018 wurde die Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt geändert.

Die Unterhaltbeträge sind leicht erhöht worden. Der Mindestunterhalt der  0 bis 5jährigen beträgt unter Abzug des hälftigen Kindergeldes nunmehr 251 EUR, der der 6-11jährigen nunmehr 302 EUR und der, der ab 12jährigen 370 EUR.

Die Selbstbehaltssätze der Unterhaltsverpflichteten bleiben unverändert (1.080 EUR bei Erwerbstätigen gegenüber minderjährigen Kindern = notwendiger Selbstbehalt) und 1.300 EUR (gegenüber volljährigen Kindern = angemessener Selbstbehalt).

Neu geregelt und erhöht wurden seit langem die Einkommensgruppen. Der Mindestunterhalt ist bei einem Nettoverdienst von bis zu 1.900 EUR geschuldet (bislang 1.500 EUR). Dies setzt sich so in allen 10 Einkommensgruppen fort und kann insbesondere auf Seiten der Unterhaltsschuldner Abänderungsbegehren begründen.

Auch das Thüringer OLG hat seine Unterhaltsrechtlichen Leitlinien entsprechend angepasst. Diese ist unter dem nachfolgenden Link abrufbar.

OLG Jena