Neue WEG Reform seit 01.12.2020!

Das neue WEG ist zum 1.12.2020 in Kraft getreten. Das Gesetz bringt zahlreiche deutliche Veränderungen hervor.

Unter anderen werden Beschlussfassungen über die Durchführung baulicher Veränderungen am Gemeinschaftseigentum oder die Gestattung baulicher Veränderungen vereinfacht. Diese sind künftig mit einfacher Mehrheit möglich, ohne dass es auf die Zustimmung aller von einer Maßnahme beeinträchtigten Eigentümer ankommt. Außerdem ist eine Eigentümerversammlung künftig unabhängig von der Zahl der anwesenden oder vertretenen Eigentümer beschlussfähig. Die Einberufungsfrist wird von zwei auf vier Wochen verlängert. Die Einberufung könnte künftig auch per E-Mail erfolgen.

Die vorstehenden Änderungen dienen nur als Aufzählung. Es wurden zahlreiche Änderungen vorgenommen, die allesamt im Bereich des Blogs nicht dargestellt werden können.

Eine kurze Übersicht finden Sie unter nachstehenden Link.

Übersicht WEG Reform