Neues Gesetz schützt das Geschäftsgeheimnis

Am 26.04.2019 ist das neue Geschäftsgeheimnisgesetz mit 23 Paragrafen in Kraft getreten. Bislang erfolgte der strafrechtliche Schutz über § 17 UWG. Geschäftsgeheimnisse sind Unternehmensinterna`s wie Kunden-und Lieferantenlisten, Produktionsmethoden, Rezepte, Muster und Prototypen aber auch Informationen über Werksschließungen und Pesonalabbau. Unternehmer sollten künftig dafür sorgen, dass ihre speziellen Geschäftsgeheimnisse klar definiert werden. Pysische Zugangsschranken etwa durch Passwörter, Chipkarten, Blockieren externer Speichermöglichkeiten (USB Stick) sollten bedacht werden. Gerade auch sinnvolle arbeitsrechtsrechtliche Regelungen müssen im Hinblick auf die neue Gesetzeslage vereinbart werden.

Fazit: Es gibt viel zu tun um Schaden vom Unternehmen fernzuhalten.