Neuigkeiten im Mietrecht aufgrund COVID-19- Pandemie

Der Bundestag hat aufgrund der COVID-19- Pandemie folgende mietrechtlichen Regelungen geschaffen:

Beschränkung der Kündigung von Miet- und Pachtverhältnissen:

Der Vermieter kann ein Mietverhältnis über Grundstückee oder über Räume nicht allein aus dem Grund kündigen, dass der Mieter im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 30.06.2020 trotz Fälligkeit der Miete nicht leistet, sofern die Nichtleistung auf den Auswirkungen der COVID-19- Pandemie beruht. Der Zusammenhang zwischen COVID-19- Pandemie und Nichtleistung ist glaubhaft zu machen. Sonstige Kündigungsrechte bleiben unberührt.Gleiches gilt für Pachverhältnisse.

Bei mietrechtlichen Fragen sind wir telefonisch sowie per E-Mail für Sie erreichbar.