Privates während der Arbeitszeit als Kündigungsgrund ?

Was war passiert? Eine langjährig beschäftigte Reinigungsmitarbeiterin führte mehrfach, in einem von ihr zu reinigendem Büro, von einem Bürotelefon aus Privatgespräche.Diese dauerten teilweise mehr als eine halbe Stunde, was nachgewiesen werden konnte.Weiterhin nutzte sie das Büro zum privaten Zeitungslesen.Im Personalgespräch räumte sie dies im wesentlichen ein.Da sie schon einschlägig abgemahnt war,hielt das Landesarbeitsgericht Nürnberg die fristlose Kündigung für berechtigt.

Fazit: Hier hatte es die Arbeitnehmerin einfach übertrieben.

LArbG Nürnberg  vom 20.02.2019  4 Sa 349718