Risiko E-Zigarette am Arbeitsplatz

Das klassisches Rauchen schädlich ist, belegen zahlreiche Studien. In Mode gekommen sindalternativ sog. E-Zigaretten, die angeblich nicht so schädlich sein sollen. Jedoch birgt neue Technik häufig auch neue Gefahren, wie ein aktueller Fall zeigt. 

Wer Akkus von E-Zigaretten in der Hosentasche mit sicht führt, riskiert nicht nur erhebliche Verbennungen bei einer Explosion, sondern auch den Versicherungsschutz am Arbeitsplatz. Eine Arbeitnehmerin war mit dem Aufschließen der Türen im Unternehmen betraut. Als sie den Schlüssel zurück in ihre Hosentasche steckte, gab es dort einen Kurzschluss mit dem Li-Ionen Akku, der deshalb extreme Temperaturen entwickelte und anfing, zu brennen.

Die Arbeitnehmerin beantragte Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, weil sie sich die Verbrennungen an der Arbeit zuzog. Das allein reicht für die Einstandspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung aber nicht aus. Maßgeblich ist nämlich nicht, dass sich eine Unfall zufällig an der Arbeit ereignet hat, es muss sich vielmehr gerade der Unfall als typisches Risiko eines Arbeitsvorganges realisiert haben. Wenn aber schon das Rauschen zum Privatvergnügen zählt, dann auch das Mitsichführen eines Akkus für die E-Zigarette.

zur Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf vom 15. Oktober 2019 Az.: S 6 U 491/16