Rückforderung von Coronahilfen ist rechtswidrig

Mit drei interessanten Entscheidungen  hat das VG Düsseldorf die Rückforderung von Coronahilfen durch die Bezirksregierung Düsseldorf für rechtwidrig angesehen .Das Land NRW hatte Coronahilfen 1 von verschiedenen Klägern zurückgefordert, weil sie nur Liquiditätshilfen seien und im Nachgang festgestellt wurde, das für den beantragten Zeitraum die Einnahmen die Ausgaben überstiegen haben. Das VG hielt diese Betrachtung für zu kurz gegriffen .Die Zuwendungsempfänger hätten bei der Antragstellung eher davon ausgehen können, dass pandemiebedingte Umsatzausfälle ausgeglichen werden sollten.

Fazit: Zwar ist das Urteil nicht rechtskräftig ,aber eine rechtliche Überprüfung von Rückforderungsbescheiden lohnt sich.

VG Düsseldorf 20 K 7488/20, 20  K 217/21, 20 K 393/22