
Rücktrittsrecht wegen VW-Abgasskandal
Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) hat am 12.05.2016 die Klage eines Autokäufers gegen ein Autohaus auf Rückabwicklung als derzeit unbegründet abgewiesen.
Zwar liege mit der Manipulationssoftware ein Fahrzeugmangel vor, der im nach der Rechtsprechung des BGH maßgeblichen Zeitpunkt der Rücktrittserklärung angesichts der Ungewissheiten der Mangelbeseitigung auch erheblich sei. Die vor einem wirksamen Rücktritt des Käufers erforderliche angemessene Frist sei jedoch noch nicht abgelaufen. Vielmehr sei dem Käufer sei ein Zuwarten jedenfalls bis zum Ende des Jahres 2016 zuzumuten, nachdem der VW-Konzern ein Nachbesserungskonzept für diesen Zeitraum angekündigt hat.
Quelle: Pressemitteilung des Landgerichts Frankenthal (Pfalz)