Sanierung im Mehrfamilienhaus notwendig – müssen alle Wohnungseigentümer zahlen?

Der BGH hat am 17.10.2014 entschieden, dass auch ein einzelner Wohnungseigentümer von den übrigen Eigentümern die Sanierung des Gemeinschaftseigentums verlangen kann, selbst wenn diese finanzielle Schwierigkeiten haben oder aufgrund ihres Alters eine Sanierung nicht wünschen. Voraussetzung ist, dass die Sanierung zwingend erforderlich ist.

In diesem Fall können sich die übrigen Wohnungseigentümer sogar schadenersatzpflichtig machen, wenn sie eine Beschlussfassung über die Sanierung schuldhaft verzögern.

Die Pressemitteilung des BGH können Sie hier nachlesen:

Urteil des BGH vom 17.10.2014 zu Az. V ZR 9/14