Schadenersatz des Arbeitnehmers

Ein Postzusteller hatte das Dienstfahrzeug auf einer abschüssigen Straße abgestellt. Er zog weder die Handbremse an, noch legte er einen Gang ein .Es kam dann, wie es kommen musste. Das Fahrzeug rollte zurück und kam erst an einem massiven Steinblock zum Stehen. Nach Beweisaufnahme verurteilte das ArbG Siegburg den Arbeitnehmer zu rund 870 Euro Schadenersatz. Das Gericht sah ein grob fahrlässiges Verhalten des Postzustellers als bewiesen an.

Fazit: In der Ruhe liegt die Kraft auch bei der Postzustellung.

ArbG Siegburg vom 11.04.2019 1 Ca 1225/18