Schadenersatz für Holzvergaser-Pellets-Solarheizungskessel abgelehnt

Ein Kunde verlangte mit seiner Klage beim LG Mühlhausen 10.365,00 Euro als Schadenersatz für eine seiner Meinung nach mangelhaft installierte Holzvergaser-Pelletsheizung. Der Kläger ließ den Mangel an der thermischen Ablaufsicherung von einem anderen Heizungsbetrieb beheben ,ohne seinen Vertragspartner die Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.Der vom Gericht bestellte Sachverständige konnte nicht mehr feststellen,ob der Mangel der thermischen Ablaufsicherung bereits bei der Abnahme der Werkleistung bestand  oder erst durch den Reparaturversuch des 2.Heizungsfachbetriebes entstanden ist.

Fazit: Der Kunde ist zu schnell gesprungen, er hat die Nachbesserung vereitelt.

LG Mühlhausen 3 O 237/18 vom 11.11.2020  ( noch nicht rechtskräftig)