Sonntagsarbeit

Arbeitgeber dürfen regelmäßig schon aufgrund ihres Weisungsrechtes Sonn-und Feiertagsarbeit anordnen,wenn die gesetzlich oder kollektivrechtlich erlaubt ist.Eine ausdrückliche Ermächtigung im Arbeitsvertrag ist hierzu nicht erforderlich.Enthält der Arbeitsvertrag keine Regelung zur Verteilung der Arbeitszeit,kommt auch bei jahrelanger Beschränkung der Arbeitszeit auf Werktage kein dauerhafter Außchluß von Sonn-und Feiertagsarbeit in