Liegt das Tragen einer Dienstbekleidung im Interesse des Arbeitgebers, so ist die dafür erforderliche Zeit zum Umkleiden Arbeitszeit.
BAG vom 10.11.09 1ABR 54/08
Liegt das Tragen einer Dienstbekleidung im Interesse des Arbeitgebers, so ist die dafür erforderliche Zeit zum Umkleiden Arbeitszeit.
BAG vom 10.11.09 1ABR 54/08