Unterhaltsvorschuss bald auch für ältere Kinder!

Der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende wird ausgeweitet.  Künftig wird Kindern von Alleinerziehenden bis zum 18. Lebensjahr Leistungen gewährt, wenn der andere Elternteil nicht den Unterhaltsverpflichtungen nachkommt.

Eine Gesetzesreform soll die Regelungen für staatliche Hilfe nun verbessern. Kinder sollen nun bis zum 18. Lebensjahr Unterhaltsvorschussleistungen erhalten. Die Begrenzung der Bezugsdauer wird aufgehoben. Bisher erhalten Kinder von Alleinerziehenden lediglich bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres einen Unterhaltsvorschuss. Die Bezugsdauer ist auf sechs Jahre begrenzt.  Zum 01.01.2017 soll das Gesetz zur Ausweitung des Unterhaltsvorschussgesetzes in Kraft treten. Die Höhe des Unterhaltszuschusses richtet sich bundesweit nach dem Mindestunterhalt. Dieser ist Grundlage für die Berechnung des Unterhaltsvorschussbetrages. Vom Mindestunterhalt wird das zu zahlende Kindergeld in voller Höhe abgezogen. Aufgrund der Erhöhung des Mindestunterhalts steigt der Unterhaltsvorschuss zum 01.01.2017 für Kinder bis zu fünf Jahren auf 152 Euro monatlich, für ältere Kinder auf 203 Euro pro Monat. Die Leistung kann bei den zuständigen Jugendämtern beantragt werden. Quelle: Pressemitteilung der BReg v. 16.11.2016