Unterhaltsvorschuss bis 18 Jahre kommt!

Der Unterhaltsvorschuss, der bisher nur für Kinder von Alleinerziehenden bis zum 12. Lebensjahr gezahlt worden ist und der auf maximal 72 Monate begrenzt war, wird ab Juli 2017 bis zum 18. Lebensjahr ausgeweitet. Auch die zeitliche Begrenzung entfällt künftig.

Wenn der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt übernimmt der Staat die sogenannte Unterhaltsvorschusszahlung an den betreuenden Elternteil. Die Höhe der Zahlungen soll künftig je nach Alter des Kindes zwischen 152 und 268 Euro monatlich liegen. Bei Kindern ab 12 Jahre soll es aber nur dann einen Anspruch auf auf den Unterhaltsvorschuss geben, wenn das Kind nicht auf Hartz IV angewiesen ist. Da Hartz IV-Leistungen mit dem Unterhaltsvorschuss verrechnet werden, hatten die Kommunen vor einem immensen bürokratischen Aufwand gewarnt, der den von Hartz-IV betroffenen Alleinerziehenden nichts bringt. Um einen Anreiz zu schaffen, aus Hartz IV herauszukommen, sollen Alleinerziehende, die zwar Sozialleistungen beziehen, aber ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto haben, dennoch einen Antrag stellen dürfen.