Unternehmensrecht: Ausschuss bringt Lieferkettengesetz auf den Weg

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am 9.6.2021 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Lieferkettengesetz (19/28649) in geänderter Fassung zugestimmt. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte das Gremium dem Gesetz zu, während die Fraktionen von AfD und FDP dagegen votierten und sich die Fraktion Die Linke enthielt.

Die Bundesregierung will Unternehmen mit dem Gesetz verpflichten, menschenrechtliche Standards in all ihren globalen Produktionsstätten einzuhalten. Die Verantwortung der Unternehmen soll sich auf die gesamte Lieferkette erstrecken, abgestuft nach den Einflussmöglichkeiten. Die Pflichten sollen durch die Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber ihren unmittelbaren Zulieferern umgesetzt werden. Mittelbare Zulieferer sollen einbezogen werden, sobald das Unternehmen über substanzielle Kenntnisse von Menschenrechtsverletzungen auf dieser Ebene verfügt. Die Unternehmen werden verpflichtet, eine menschenrechtliche Risikoanalyse durchzuführen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, Beschwerdemöglichkeiten einzurichten und über ihre Aktivitäten zu berichten. Das Gesetz soll ab 2023 für Unternehmen mit 3.000 Beschäftigten und ein Jahr später für Unternehmen mit 1.000 Beschäftigten gelten.

Kritik kam von der Opposition: Die AfD stellte klar, es werde mit diesem Gesetz etwas verlangt, was nicht leistbar sei, wenn etwa Konzerne Produkte aus Millionen verschiedener Komponenten mit entsprechend komplexer Lieferkette herstellten. Die FDP verwies auf Lieferkettengesetze in anderen europäischen Ländern und darauf, dass es bislang keine ausreichenden Belege gebe, dass diese zu einer Verbesserung der Menschenrechtslage beigetragen hätten. Die Linke forderte deutliche Nachbesserungen, kritisierte vor allem die fehlende zivilrechtliche Haftung und die Betriebsgrößen, bei denen die meisten Unternehmen durchs Raster fallen würden. Die Grünen begrüßten die Ergänzung im Umweltbereich, kritisierten jedoch ebenso die fehlende Haftung. Da es jedoch ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung sei, stimme sie dem Gesetz trotz erheblicher Mängel zu, so die Fraktion.