Verlängerte Kündigungsfristen und Vertragsstrafe

Eine Vertragsstrafe, die sich an die von der Rechtsprechung entwickelten Obergrenzen hält, kann auch in allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Fall vereinbart werden, daß der Arbeitnehmer die ebenfalls zulässig vereinbarten längeren Kündigungsfristen nicht einhält.

BAG vom 28.05.2009-8AZR 896/07