Verletztenrente von 50% MdE nach Auffahrunfall

Vom Thüringer Landessozialgericht erhielt jetzt ein Außendiensmitarbeiter Recht, der in einen schweren Wegeunfall verwickelt war.Das Gericht hatte ein Gutachten eines SV eingeholt, der eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) als Unfallfolge festgestellt hat.Aufgrund der erlittenen Todesangst, sei es zu einer tiefgreifenden Traumatisierung des Klägers gekommen.Die Berufsgenossenschaft hatte die schweren Folgen des Unfalles über 6 Jahre bezweifelt.Das Gericht stellte jedoch zugunsten des Klägers fest, dass auch eine mittelschwere Depression als Traumafolgestörung bewiesen ist.

Fazit: Der 8 Jahre währende Kampf des Klägers seit seinem Unfall im Jahre 2014 wurde belohnt.

Thür.LSG Urteil vom 24.03.2022 , Az: L 1 U 1409/19