Vorsicht bei Vermögensvermischung in der Ein-Mann GmbH

Die Vermögensvermischungshaftung ist gesetzlich nicht normiert.Trotzdem kann es für den Gesellschafter einer Ein-Mann GmbH brenzelig werden, wenn er sein Privatvermögen nicht klar vom Vermögen seiner GmbH abgrenzt.Eine undurchsichtige Buchführung oder “Waschkorbablagen” sind in der Praxis ein häufiges Indiz.Der Gesellschafter haftet dann mit seinem Privatvermögen gemäß § 128 HGB analog.Die geschädigten Gesellschaftsgläubiger können  den Gesellschafter pesönlich verklagen.

Fazit. Gerade der Geschäftsführer einer Ein-Mann GmbH sollte sich durch saubere Buchhaltung vor einem Rechtsformmissbrauch schützen.