Vorsicht beim Chip Tuning!

Leistungssteigerungen am Fahrzeug können den Versicherungsschutz gefährden, wenn hierüber der Fahrzeugversicherer nicht informiert wurde.

Das Landgericht Bielefeld (8 O 40/14) hat am 08.06.2015 entschieden, dass der Kaskoversicherer vom Vertrag zurücktreten kann, falls im Antrag eine geringere Fahrzeugleistung angegeben wurde. Hierbei handelt es um einen erheblichen Gefahrumstand. Der Versicherer war damit nachträglich von seiner Zahlungsverpflichtung befreit.