Wann endet das Wettbewerbsverbot für den GmbH- Gesellschafter?

Mit dieser Frage hatte sich aktuell das OLG Nürnberg zu befassen.Ein Gesellschafter hatte seinen Austritt aus der GmbH zum Jahresende erklärt.In einer darauf folgenden Gesellschafterversammlung wurde der Gesellschafter als Geschäftsführer abberufen und die fristlose Kündigung des Geschäftsführerdienstvertrages ausgesprochen.Der Geschäftsführer beantragte im Wege der einstweiligen Verfügung ihm zu gestatten, bei einem Konkurenzunternehmen tätig zu werden, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahren.Das OLG Nürnberg gab ihm recht.

Fazit: Es kommt sehr auf die richtige Ausgestaltung des Wettbewerbsverbotes im Gesellschaftsvertrages an.

OLG Nürnberg 14.10.2020  12 U 1440/20