Weihnachtsgeld und Freiwilligkeitsvorbehalt

Die Klausel im Arbeitsvertrag: “Die Gewährung sonstiger Leistungen (z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld, 13.Gehalt etc.) durch den Arbeitgeber erfolgen freiwillig und mit der Maßgabe, daß auch mit einer wiederholten Zahlung kein Rechtsanspruch für die Zukunft begründet wird.”, hat das BAG für wirksam angesehen. Diese Klausel hindert das Entstehen eines Anspruchs des Arbeitnehmers aus betrieblicher Übung auch bei wiederholter Zahlung.

BAG vom 21.01.09-10 AZR 219/08