Wie ist es mit den Ausschlussfristen bei geerbtem Urlaubsabgeltunganspruch?

Das BAG hat in einer aktuellen Entscheidung beim Tod des Arbeitnehmers den Urlaubsabgeltungsanspruch für vererblich angesehen. Da die Erben in die Rechsstellung des Erblassers eintreten, hat das BAG auch Verfallfristen für anwendbar angesehen.

Fazit: Die Erben müssen sich schnell entscheiden, ob sie gegenüber dem Arbeitgeber Ansprüche erheben wollen.

BAG vom 22.01.2019  9 AZR 45/16