Zulassungsentzug für Kfz im Dieselskandal

Ein besonders Augenmerk sollten alle Autobesitzer auf die aktuelle Entscheidung des OVG Brandenburg werfen.

Hartnäckigen Verweigerern des von den Herstellern angebotenen Software Updates droht nämlich die Stilllegung des Fahrzeugs.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in mehreren Eilverfahren Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Potsdam bestätigt, wonach die auf Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gestützten und jeweils für sofort vollziehbar erklärten Untersagungen des Betriebs von Fahrzeugen mit nicht nachgerüstetem Dieselmotor rechtmäßig sind.

Unerheblich sei das Interesse der Betroffenen am Erhalt der Beweislage, wonach sich das Software Update möglicherweise auf laufenden Zivilverfahren nachteilig auswirken könne. Hierfür gebe es aber das selbständige Bewiesverfahren, mit dem die Beweislage gesichert werden kann.

zur Pressemitteilung des OVG Brandenburg