Zur Einziehung des Geschäftsanteil eines GmbH-Gesellschafters wegen eines tiefgreifenden Zerwürfnisses der Gesellschafter

Schnell kann es auch unter mehreren Gesellschaftern einer GmbH zum Streit kommen. In einer aktuellen Entscheidung hatte sich der BGH unlängst mit der Frage zu befassen, wann der Geschaftsanteil eines Gesellschafters eingezogen werden kann. Bei der Einziehung scheidet der Gesellschafter zwangsweise aus der Gesellschaft aus. Ob eine tiefgreifende Zerüttung der Gesellschafter vorliegt, hat durch genaue Prüfung des Einzelfalls zu erfolgen. Der BGH verlangte eine Prüfung auch dahingehend, ob die Mitgesellschafter das Zerwürfnis mit verursacht haben.

Fazit: Die Einziehung muß wohlüberlegt sein, ist aber manchmal das einzige Mittel, um Gesellschafterstreitigkeiten zu lösen.

BGH vom 24.09.2013  II ZR 216/11