Das Ende der steuerlichen Absetzbarkeit von Scheidungskosten

28.08.14 - Rechtsanwältin Petra Rost

  Gemäß § 33 Einkommenssteuergesetz (EStG) sind außergewöhnliche Belastungen von der Einkommenssteuer abzugsfähig. Darunter fallen grundsätzlich auch Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits. Die frühere Vorschrift wurde durch die Finanzämter dahingehend ausgelegt, dass nur Verfahrens- bzw. Prozeßkosten für die eigentliche Ehescheidung und den Versorgungsausgleich als außergewöhnliche Belastung anerkannt wurden. Ein Steuerpflichtiger erstritt beim Bundesfinanzhof dann mit Urteil vom 12.05.2011, dass sämtliche im Zusammenhang mit dem Ehescheidungsverfahren erwachsene Kosten zwangsläufig entstehen und damit absetzbar sind. Da dies dem Finanzministerium mißfiel, erging ein Nichtanwendungserlass vom 20.12.2012. Aufgrund weiterer finazgerichtlicher Verfahren entschied u.a. das FG Düsseldorf im Sinne des BFH, dass sämtliche, im Zusammenhang mit dem Ehescheidungsverfahren erwachsene Kosten, absetzbar sind. Nunmehr hat der Gesetzgeber diesen Streitigkeiten ein Ende bereitet und § 33 Abs. 2 EStG ergänzt. Danach sind ab 2013 Verfahrens- und Prozeßkosten nur noch abzugsfähig, wenn der Steuerpflichtige anderenfalls Gefahr läuft, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine notwendigen Bedürfnisse nicht mehr befriedigen zu können. Aufgrund der unbestimmten Rechtsbegriffe wird es neue Auslegungsstreitigkeiten geben. Letztlich wird die Abzugsfähigkeit von Prozeß- und Verfahrenskosten aber in nahezu allen Fällen leerlaufen. Bis 2012 kann über die...

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Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

10.07.14 - Rechtsanwalt Alexander Heinz

Seit dem heutigen Tag liegt uns die schriftliche Mitteilung der Rechtsanwaltskammer Thüringen vor, dass Rechtsanwalt Thomas Fick am 02.07.2014 der Titel Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht verliehen wurde. Hierüber freuen wir uns sehr! Damit wird seinen besonderen theoretischen Kenntnissen und Erfahrungen auf diesem speziellen sowie wirtschaftlich wichtigen Rechtsgebiet angemessen Ausdruck verliehen. 


Gewährleistung beim Kaufvertrag

18.06.14 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Der Bundesgerichtshof stellte jüngst klar, dass von den verschuldensunabhängig ausgestalteten gesetzlichen Gewährleistungsregeln auch Sachverständigenkosten umfasst sind, die einem Käufer entstehen, um die Ursache der Mangelerscheinungen des Kaufgegenstandes aufzufinden und auf diese Weise zur Vorbereitung eines die Nacherfüllung einschließenden Gewährleistungsanspruchs die Verantwortlichkeit für den Mangel zu klären. Vorausetzung ist aber, dass tatsächlich ein Mangel besteht für den der Verkäufer einzustehen hat. Liegt beides vor, besteht der Erstattungsanspruch für die “zum Zwecke der Nacherfüllung” aufgewandten Sachverständigenkosten auch dann, wenn der Käufer später keine Ersatzlieferung oder Reparatur möchte, sondern zur Minderung übergeht. (BGH, Urteil vom 30. April 2014 – VIII ZR 275/13)


Was ändert sich beim Onlinekauf ab dem 13.06.2014?

15.06.14 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja Giese

Seit dem 13.06.2014 kann ein Kunde die bestellte Ware nicht einfach kom­men­tarlos zurückschicken, sondern er muss seinenWiderruf eindeutig erklären. Hierfür gilt europaweit eine einheitliche Musterwiderrufsbelehrung. Es gilt für ganz Europa dieWiderrufsfrist von 14 Tagen. Im Falle des Widerrufs haben sodann beide Seiten innerhalb von 14 Tagen die erhaltenen Leistungen – Zahlung bzw. Ware – zurück zu gewähren. Der Online-Händler darf dabei den Kaufpreis zurückhalten, bis er die Ware erhält bzw. einen Nachweis des Kunden über die erfolgte Rücksendung. Im Widerrufsfall muss nun der Verbraucher die Kosten der Rücksendung tragen, zumindest, wenn er zuvor vom Händler hierüber informiert wurde. Der Online-Händler kann jedoch auch die Rücksendekosten freiwillig übernehmen. Bisher galt hier eine 40-EUR-Klausel, die nun entfällt. Der Händler darf für Zahlungen mit Kreditkarte oder anderen bestimmten Zahlungsmittel keine Zuschläge verlangen. Er muss dem Käufer mindestens ein zumutbares Zahlungsmittel anbieten, mit dem er ohne Aufschläge seine Rechnung begleichen kann. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: Information des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz


Der Fall Bearshare, der BGH und die Abmahnindustrie

3.06.14 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Mit einer recht deutlichen und sicher nicht mehr misszuverstehenden Aussage hat der Bundesgerichtshof nunmehr seine Entscheidung vom 08.01.2014 zum Fall “Bearshare” im Volltext veröffentlicht. Die Entscheidung des BGH überrascht vor allem wegen der Deutlichkeit und lässt vermuten, dass nicht nur der für Laien kaum nachvollziehbaren und teils abwegig anmutenden Rechtsprechung vieler unterinstanzlicher Gerichte zur Störerhaftung ein Riegel vorgeschoben werden sollte, sondern auch der ausufernden Abmahnindustrie der Wind aus den Segeln genommen werden soll. Bereits die Leitsätze der Entscheidung legen die Maßstäbe zur Haftung für zukünftige Verfahren fest: a) Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet grundsätzlich nicht als Störer auf Unterlassung, wenn volljährige Familienangehörige den ihnen zur Nutzung überlassenenAnschluss für Rechtsverletzungen missbrauchen. Erst wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Missbrauch hat, muss er die zurVerhinderung von Rechtsverletzungen erforderlichen Maßnahmen ergreifen. b) Wird über einen Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen, ist eine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers nicht begründet,wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung (auch) andere Personen diesen Anschluss benutzen konnten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Internetanschlusszum Zeitpunkt der Rechtsverletzung nicht hinreichend gesichert war oder bewusst anderen Personen...

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750 EUR Schmerzensgeld und kein Nachbesserungsrecht bei mangelhaftem Tattoo

24.04.14 - Rechtsanwältin Petra Rost

Das OLG Hamm hat am 25.04.2014 unter dem Aktenzeichen 12 U 151/13 entschieden, dass ein mangelhaft ausgeführtes Tattoo den Tätowierer zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichten kann, ohne dass er zur Nachbesserung berechtigt ist. Im März 2011 hatte die Klägerin den beklagten Inhaber eines Tattoostudios mit dem Erstellen eines Tattoos beauftragt. Nach einem Entwurf tätowierte der Beklagte daraufhin auf dem rechten Schulterblatt der Klägerin eine farbige Blüte nebst Ranken. Dabei brachte er die Farbe in zu tiefe Hautschichten ein. Die Tätowierung entsprach nicht mehr dem Entwurf, es kam zu Verkantungen, unregelmäßig dick ausgeführten Linien und Farbverläufen. Die Klägerin verlangte deswegen ein Schmerzensgeld und lehnte es ab, die Tätowierung durch den Beklagten nachbessern zu lassen. Das LG Bochum hatte der Klage in erster Instanz stattgegeben. Nach dem vom OLG Hamm erteilten Hinweis hat der Beklagte seine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurückgenommen. Es verbleibt somit beim erstinstanzlichen Urteil, wonach dieser der Klägerin ein ausgeurteiltes Schmerzensgeld i.H.v. 750 Euro sowie Ersatz weiterer Schäden, die der Klägerin aus der Beseitigung des Tattoos entstehen können, schuldet.  Das Stechen der Tätowierung sei tatbestandlich eine Körperverletzung, die...

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Gewerbetreibende haben Anspruch auf kostenlosen Telefonbucheintrag

16.04.14 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Gleich in drei Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof heute entschieden, dass Gewerbetreibende einen Anspruch auf einen kostenlosen Telefonbucheintrag unter ihrer Geschäftsbezeichnung im Teilnehmerverzeichnis “Das Telefonbuch” und in seiner Internetausgabe unter “dastelefonbuch.de” haben.  zur Pressmitteilung der Urteile vom 17. April 2014, Aktenzeichen: III ZR 87/13, III ZR 182/13, III ZR 201/13


Neuerungen im Bereich von Prozess-/Verfahrenskosten- und Beratungshilfe

13.01.14 - Rechtsanwältin Petra Rost

Zum 01.01.2014 hat der Gesetzgeber die Hürden sowohl für die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe als auch für die, im außergerichtlichen Bereich einschlägige Beratungshilfe, höher gelegt. Der Begriffs der Mutwilligkeit wurde in in § 114 II ZPO und § 1 II BerHG eingeführt und gesetzlich definiert. Damit ist eine leichtere Versagung der PKH/VKH  nunmehr auch bei mangelnden Vollstreckungsaussichten der geltend gemachten Forderung möglich oder wenn mangelnde Erfolgsaussichten einer erforderlichen Beweisaufnahme prognostiziert werden. Selbst wenn dies im laufenden Verfahren eintritt, ist noch eine teilweise Aufhebung der bereits bewilligten Hilfe möglich. Beratungshilfe kann schon versagt werden, für Dinge, die der Rechtssuchende  selbst regeln kann (wie einfache Rücksprache mit dem Gegner oder nur eine Ratenzahlungsvereinbarung) oder für die er zunächst kostenfreie Beratungen (beispielsweise durch das Jugendamt) in Anspruch nehmen kann. Zudem kann der Antragsteller nunmehr zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse durch das Gericht aufgefordert werden, was bei Falschangaben strafrechtlich relevant ist. Neu ist weiterhin, dass der Verfahrensgegner zu eine Stellungnahme über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers aufgefordert wird, was bedeutet, dass dieser davon jetzt vollumfänglich Kenntnis erlangt....

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Reform der Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe

26.12.13 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja Giese

Am 01.01.2014 tritt das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts in Kraft. Einige Neuerungen bei der Reform der Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe sind die Folgenden:   Bisher waren die Voraussetzungen der Verfahrenskostenhilfe ausschließlich vom Richter zu prüfen. Die Landesregierungen können nun jedoch die Zuständigkeit für die Prüfung des Antrages auf Verfahrenskostenhilfe dem Rechtspfleger zu übertragen.   Auch dem Antragsgegner wird zukünftig ermöglicht, zum Prozess-bzw. Verfahrenskostenhilfeantrag Stellung zu nehmen. Hierdurch erhält jede Partei Kenntnis über die wirtschaftlichen Verhältnisse der anderen Partei.   Beim Ansatz des Einkommens ist zukünftig auch ein „Mehrbedarf“ (z.B. notwendige Kosten aus medizinischen Gründen) abzuziehen.   Die bisherige Tabelle zur Ermittlung der Höhe der Ratenzahlung entfällt. Nun gilt grundsätzlich, dass die zu zahlende monatliche Rate die Hälfte des einzusetzenden Einkommens beträgt. Die Raten müssen mindestens 10,00 EUR betragen.   Jeder Antragsteller von Verfahrenskostenhilfe kann vom Gericht dazu verpflichtet werden, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben.   Die neue Regelung gilt für alle Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe, die ab dem 01.01.2014 gestellt werden.   Bei der Beratungshilfe kommt es nunmehr verstärkt darauf an, dass die Vertretung erforderlich ist. Es wird...

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Schlägerei auf dem Schulhof: Wie weit reicht die Haftung eines Schülers?

22.12.13 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja Giese

Wenn ein Schüler in der Schule durch Schläge eines Mitschülers eine schwere Augenverletzung erleidet, kann er vom Schädiger ein Schmerzensgeld verlangen. Jedoch nur in der Höhe, wie es den vom Schädiger „billigend in Kauf genommen Verletzungen“ Rechnung trägt.   Weitere Verletzungsfolgen, die vom Vorsatz des Täters nicht umfasst sind, werden im Rahmen des Schmerzensgeldes gemäß §§ 104, 105 SGB VII nicht berücksichtigt.   Das Oberlandesgericht Hamm hatte aktuell einen Fall zu entscheiden, bei welchem zwei Vierzehnjährige auf dem Schulhof in Streit geraten waren. Der Beklagte drängte den Kläger in eine Ecke und versetzte ihm zwei Schläge gegen das rechte Auge. Er sagte hinterher, dass ihm „die Sicherungen durchgebrannt“ seien.   Neben einer schweren Gehirnerschütterung, einer Prellung und einem Hämatom am Auge erlitt der Kläger auch eine Augenhöhlenfraktur, die operiert werden musste. Da hierdurch auch ein Dauerschaden eintrat, verlangte der Kläger ein Schmerzensgeld von 20.000 EUR.   Das OLG Hamm sprach dem Kläger jedoch nur ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 EUR zu. Es begründete dies damit, dass der beklagte Mitschüler nur für seine vorsätzliche und rechtswidrige Körperverletzung haftet. Zwar habe...

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