
Konkurrenztätigkeit im gekündigten Arbeitsverhältnis
17.09.10 - Rechtsanwalt Thomas FickWährend des rechtlichen Bestehens eines Arbeitsverhältnisses ist einem Arbeitnehmer jede Konkurrenztätigkeit untersagt. Ob das Wettbewerbsverbot im gekündigten Arbeitsverhältnis gleich weit reichend ist, wie im ungekündigten Arbeitsverhältnis ließ das Gericht offen. Die Vermittlung von Konkurrenzgeschäften oder die aktive Abwerbung von Kunden sind in jedem Fall verboten. Aber der Arbeinehmer darf auch vor Beendigung für die Zeit nach seinem Ausscheiden Vorsorge treffen, wie Gründung eines eigenen Unternehmens oder den Wechsel zum Konkurrenzunternehmen vorbereiten. BAG vom 28.01.2010-2AZR 1008/08
Anordnung von Überstunden
18.08.10 - Rechtsanwalt Thomas FickEine interessante Entscheidung zur Anordnung von Überstunden und zur Vergütungspflicht traf unlängst das ArbG Limburg.Wenn ein Arbeitgeber ein Firmenfahrzeug zum Transport der Arbeitnehmer bis zu einem bestimmten,weit entfernten Objekt zur Verfügung stellt und die Arbeitnehmer das Objekt anders als mit diesem Fahrzeug nicht verlassen können, liegt in dieser Organisation die Anordnung von Überstunden.Die Arbeitnehmer kamen mit dem Fahrzeug immer erst weit nach dem regulärem Arbeitsende wieder zurück. Fazit: Die Transportzeit kann auch Arbeitszeit sein.Es kommt ganz auf den vertraglichen Arbeitsort an. ArbG Limburg 22.06.09-1Ca 333/08
Anspruch auf Eintragung in Lehrlingsrolle bei der IHK
16.08.10 - Rechtsanwalt Thomas FickNur Berufsausbildungsverträge,die den gesetzlichen Vorschriften entsprechen,sind in die Lehrlingsrolle aufzunehmen. Nach dem Berufsausbildungsgesetz ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Nicht tarifgebundene Arbeitgeber dürfen zwar die tarifliche Höhe unterschreiten,jedoch nicht mehr als 20 Prozent. Fazit : Mit dieser Begründung(zu niedrige Vergütung) lehnte eine IHK eine Eintragung ab und bekam Recht. OVG Berlin-Brandenburg 29.09.2009 1 N 76.08
Notarielles Schuldanerkenntnis bei Unterschlagungen
26.07.10 - Rechtsanwalt Thomas FickDer Kläger war in einem Getränkemarkt beschäftigt. Eine Videoüberwachung überführte den Kläger bei Unterschlagungshandlungen allein binnen 3 Tagen im Wert von 1120,00 Euro. Daraufhin räumte der Kläger im Beisein des Betriebratsvorsitzenden ein, binnen 4 Jahren zahlreiche Unterschlagungen begangen zu haben. Vor enem Notar gab er ein Schuldanerkenntnis über einen Betrag von 113750,00 Euro ab. Später focht er seine Erklärung an und behauptete das Schuldanerkenntnis sei sittenwidrig gewesen. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte in einer Entscheidung das notarielle Schuldanerkenntnis. Die Drohung des Arbeitgebers mit einer Strafanzeige hielt das Gericht im Hinblick auf den hohen Schaden für legitim. Fazit:Achtung bei notariellen Schuldanerkenntnissen. Die Bindungswirkung ist groß! BAG vom 22.07.10-8 AZR 144/09
Direktversicherung in der Insolvenz
17.06.10 - Rechtsanwalt Thomas FickDas BAG hat in einer aktuellen Entscheidung die Rechte von Arbeitnehmern gestärkt. Das Arbeitsverhältnis bestand trotz Insolvenz fort. Der Arbeitnehmer wurde vom Insolvenzverwalter weiterbeschäftigt. Die insolvente Firma hatte zugunsten des AN eine Direktversicherung abgeschlossen. Das Arbeitsverhältnis ging gemäß § 613 a BGB auf den Insolvenzverwalter über. Der Insolvenzverwalter durfte die Rechte aus dem Versicherungsertrag nicht für sich in Anspruch nehmen und zur Masse ziehen. Die Versicherungsleistung steht dem Arbeitnehmer zu. BAG vom 15.06.2010-3 AZR 334/06
Emmely Fall entschieden-Verdachtskündigung unwirksam
10.06.10 - Rechtsanwalt Thomas FickDas BAG hat den Fall der Unterschlagung von 2 Pfandbon`s, die eingelöst wurden zugunsten der Arbeitnehmerin entschieden. Die fristlose Kündigung wurde für unwirksam erklärt. Durch die seit 1977 bestehende langjährige Beschäftigung habe sie ein “Vertrauenskapital” erworben, was bei der Abwägung der Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung mit berücksichtigt werden muß. Der wirtschaftliche Schaden sei so gering,das vorab eine Abmahnung hätte ausgesprochen werden müssen. Fazit:Die Entscheidung ist richtungsweisend für Kündigungen wegen Bagatellen. BAG vom 10.06.2010- 2AZR 541/09
Wer darf ein Arbeitszeugnis unterschreiben?
9.06.10 - Rechtsanwalt Thomas FickMit dieser Frage hat sich das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung auseinandergesetzt. Das Zeugnis muß nicht vom Arbeitgeber oder dem Prokuristen unterzeichnet werden. Der Arbeitgeber kann einen unternehmensangehörigen Vertreter als Erfüllungsgehilfen beauftragen,das Zeugnis in seinem Namen zu erstellen. In einem solchen Fall sind jedoch das Vertretungsverhältnis und die Funktion des Unterzeichners anzugeben.Der Zeugnisersteller muß gegenüber dem zu beurteilendem Arbeitnehmer ranghöher und weisungsbefugt sein. Ausreichend wäre es auch ,wenn der Personalleiter ein Zeugnis erstellt und unterzeichnet. Achtung: Der Anspruch auf die Erteilung eines Zeugnisses unterliegt auch tariflichen und vertraglichen Ausschlußfristen. BAG vom 04.05.2005-) AZR 507/04
Öffentliche Verwaltung und Kleinbetriebsklausel
9.06.10 - Rechtsanwalt Thomas Fick“Einem Arbeitnehmer eines Abwaßerzweckverbandes wurde gekündigt.Im Kündigungßchutzverfahren wurde darüber gestritten,ob und wie im öffentlichen Dienst der Kleinbetrieb d.h. die Anzahl der Arbeitnehmer(mehr als 10,bzw.mehr als 5 AN nach alter Rechtslage) zu bestimmen ist.Das Gericht stellte hier darauf ab,ob die “”Verwaltung”” als eigener Arbeitgeber mit eigener Rechtspersönlichkeit auftritt.Hier waren im Zeitpunkt der Kündigung nur 4,5 Arbeitnehmer im Zweckverband beschäftigt ,so daß das Kündigungßchutzgesetz keine Anwendung fand.In der Privatwirtschaft kommt ausnahmsweise ein arbeitgeberübergreifender Kündigungßchutz in Betracht,wenn ein Gemeinschaftsbetrieb mit gemeinsamer Leitungsmacht besteht.Diese Rechtsfrage ließ das Gericht in der Entscheidung offen.Fazit: Damit haben etliche Mitarbeiter in öffentlichen “”Kleinverwaltungen”” keinen Kündigungßchutz nach dem Kündigungßchutzgesetz.BAG vom 05.11.09-2 AZR 383/08″
Verjährung von Arbeitgeberdarlehen
4.06.10 - Rechtsanwalt Thomas FickDas Bundesarbeitsgericht hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Frage auseinandergesetzt, ob und wann Ansprüche des Arbeitgebers aus gewährten Darlehn an den Arbeitnehmer verjähren. Nach neuem Verjährungsrecht verjähren die Ansprüche in der regelmäßigen Frist von 3 Jahren. Einen vor Ablauf der Verjährung vertraglich vereinbarter Verzicht auf die Erhebung der Einrede der Verjährung hielt das BAG für unwirksam. Fazit: Achtung für Arbeitgeberdarlehn-Verjährung kann drohen. BAG vom 19.01.2010-3 AZR 191/08
Auskunftsanspruch eines abgelehnten Stellenbewerbers?
27.05.10 - Rechtsanwalt Thomas FickDie 1961 in Rußland geborene Klägerin bewarb sich im Jahre 2006 auf eine vom Beklagten ausgeschriebene Stelle als Softwareentwicklerin. Die Beklagte teilte ihr nicht mit, ob ein anderer Bewerber eingestellt wurde und welche Kriterien für die Einstellung maßgeblich waren. Die Klägerin behauptet wegen Geschlecht, Alter und Herkunft benachteiligt zu sein. Das BAG legte in einer Entscheidung dem EuGH folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vor: Gebietet es das Gemeinschaftsrecht einem abgelehnten Stellenbewerber einen Auskunftsanspruch gegen das Unternehmen einzuräumen ob und welcher Bewerber eingestellt wurde? BAG vom 20.05.2010-8AZR 287/08