Betriebsbedingte Kündigung und Leiharbeit

7.12.09 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung eines Stammarbeitnehmers, hat der Arbeitgeber der dauerhaft Leiharbeitnehmer beschäftigt zunächst den Einsatz der Leiharbeitnehmer zu beenden. LArbG Berlin-Brandenburg