Kindergartenkosten sind in voller Höhe Mehrbedarf des Kindes
14.01.10 - Rechtsanwalt Thomas FickDer BGH gibt seine Rechtsprechung auf, wonach Kosten für den Besuch des Kindergartens oder vergleichbare Betreuungskosten in Höhe eines Betrage von 50 EUR im Monat in den Tabellenbeträgen der Düsseldorfer Tabelle enthalten sind. Diese sind nunmehr mit Ausnahme von Verpflegungskosten als Mehrbedarf neben dem Tabellenbetrag geltend zu machen. BGH, Urt. v. 26.11.2008 – XII ZR 65/07
Betriebliche Altersversorgung/ Zillmerung
13.01.10 - Rechtsanwalt Thomas FickNach
Private Nutzung des Internets/E-Mail Verkehrs
11.01.10 - Rechtsanwalt Thomas FickIst die private Nutzung des Internets vetraglich verboten,handelt es sich bei jedem Verstoß um eine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers.Der Mißbrauch des Verbotes rechtfertigt jedoch regelmäßig keine sofortige ordentliche oder außerordentliche
Anwesenheitsprämie
8.01.10 - Rechtsanwalt Thomas FickBei einer Anwesenheitsprämie als Sonderzahlung honoriert der Arbeitgeber ein hohe Anwesenheit des Arbeitnehmers mit geringen Fehltagen.So kann beispielsweise auch die Weihnachtsgeldzahlung fehlzeitabhängig vereinbart werden.Eine Kürzung der Weihnachtsgeldzahlung wegen hoher Fehlzeiten ist dann möglich.Wichtig ist aber ,daß es sich um eine Sondervergütung handelt.Beispielsweise kann vereinbart werden,daß die Anwesenheitsprämie je um 1/60 pro Fehltag gekürzt wird.
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot für Arbeitnehmer
7.01.10 - Rechtsanwalt Thomas FickFür Mitarbeiter in Führungsfunktionen,Mitarbeiter mit besonderem Kundenbeziehungen oder mit Sonderwissen empfiehlt sich die ausdrückliche Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes.Die gesetzlichen Erfordernisse finden sich in den §§ 74ff. HGB. Maximal für die Dauer von 2 Jahren kann eine Vereinbarung geschlossen werden gem.§§74a Abs.1Satz 3 HGB.Ohne die Verpflichtung zur Zahlung einer Karenzentschädigung ist die Wettbewerbsvereinbarung in jedem Falle nichtig.Ist die zugesagte Entschädigung zu gering,dann ist die Vereinbarung unverbindlich.Dann kann allein der Arbeitnehmer entscheiden,ob er in den Wettbewerb tritt oder die Entschädigung wählt. Achtung bei der richtigen Formulierung der Klausel!
Ausschlussfrist nach AGG
6.01.10 - Rechtsanwalt Thomas FickDie Klage von vier Arbeitnehmern auf Entschädigung wegen Belästigung durch ausländerfeindlicher Parolen scheiterte letztlich daran,daß die Ansprüche nicht binnen 2 Monaten nach Information über die ausländerfeindlichen Parolen schriftlich geltendgemacht worden sind.Dies verlangt jedoch §15 Abs.4 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Fazit: Auch beim AGG geht nichts ohne schriftliche Geltendmachung! BAG vom 24.09.2009-8 AZR 705/08
Entschädigung wegen Diskriminierung
5.01.10 - Rechtsanwalt Thomas FickDie unzulässige Diskriminierung wegen Schwerbehinderung wird sehr weit gefaßt.Auch bei Gesundheitsfragen im Einstellungsgespräch kann dies gefährlich sein. Wird aus den Fragen eine Behinderung vermutet und deshalb eine Einstellung abgelehnt, kann eine Entlassungsentschädigung nach §7 Abs.1 AGG fällig werden BAG vom 17.12.2009-8AZR 670/08
Kein Betriebsübergang bei geändertem Betriebskonzept
30.12.09 - Rechtsanwalt Thomas FickNimmt der Betriebserwerber wesentliche Änderungen in der Organisation und der Personalstruktur des Betriebes vor, liegt darin bei einer Gesamtschau keine Fortführung des früheren Betriebes. Das prägende Element des Betriebes, die Beschäftigung von Köchen ist weggefallen. BAG vom 17.12.2009-8 AZR 1019/08
Mangelfolgeschaden und Privatgutachten
29.12.09 - Rechtsanwalt Thomas FickDer Kläger nahm die Beklagte auf Schadenersatz in Anspruch wegen eines behaupteten Mangelfolgeschadens. Die beschädigten Gehäuse waren zwischenzeitlich verschrottet. Zu Beweiszwecken legte der Kläger im Prozeß ein Privatgutachten eines Sachverständigen vor. Dies lies das Thüringer Oberlandes jedoch zur Beweisführung nicht ausreichen. Thüringer Oberlandesgericht Urteil vom 12.11.2009 -9 U 536/08
Klageverzicht
28.12.09 - Rechtsanwalt Thomas FickWird vom Arbeitgeber ein vorformuliertes Schreiben vorgelegt,indem der Arbeitnehmer auf die Erhebung einer Klage verzichtet,so muß dieser Klageverzicht mit einer Gegenleistung verbunden sein. Ohne Gegenleistung ist ein formularmäßiger Klageverzicht eine unangemeßene Benachteiligung des Arbeitnehmers.BAG vom 06.09.2007-2AZR 722/06